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Anfrage: Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht

Geschäftsnummer:

23.431

Eingereicht von:

Kommission für Rechtsfragen SR

Einreichungsdatum:

22.05.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Justiz- und Polizeidepartement

Schlagwörter:

Richter; Richterinnen; Gesamthaft; Bundesstrafgericht; Vollzeitstellen; Ordentliche; Beschwerdekammern;; Nebenamtliche; Verordnung; Bundesversammlung; Richterstellen; Geändert:; Umfasst:; Berufungskammer;; Berufungskammer

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Eingereichter Text

Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 2013 über die Richterstellen am Bundesstrafgericht wird wie folgt geändert:

Das Bundesstrafgericht umfasst:

a. gesamthaft höchstens 16 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;

b. gesamthaft höchstens 4 nebenamtliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;

c. höchstens 4 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer;

d. höchstens 10 nebenamtliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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